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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes im Land Brandenburg vom 8. Februar 1996 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz legt für Brandenburg fest, dass die Abwasserschädlichkeit insoweit außer Ansatz bleibt, als sie nach dem geschätzten Wirkungsgrad der zur Nachklärung errichteten und betriebenen Einrichtungen vermindert wird. Es regelt die Abgabepflicht des Einleiters und die Abgabefreiheit von Kleineinleitungen sowie die Voraussetzungen, unter denen die Einleitung von Niederschlagswasser seit dem 01.01.2000 abgabefrei bleibt. Es bestimmt zudem den Veranlagungszeitraum und die Fälligkeit der Abgabe sowie die für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und dieses Gesetzes zuständigen Behörden. |