/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.1 Gesetze
Link zum Rechtstext | Arbeitsplatzschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn ein Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen wird, und normiert dessen Kündigungsschutz sowie Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung. |