Link zum Rechtstext | Verschmutzung durch gefährliche und schädliche Stoffe |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Mit dieser Verordnung verpflichten sich die Vertragsparteien, einzeln oder gemeinsam alle geeigneten Maßnahmen im Einklang mit dem Protokoll 2000 und seiner Anlage zu ergreifen, um sich auf Verschmutzungsereignisse durch gefährliche und schädliche Stoffe vorzubereiten und sie zu bekämpfen. |