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Link zum Rechtstext

Landes-Behindertengleichstellungsgesetz

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 3. Mai 2005

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und dabei ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

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