Link zum Rechtstext | Rohrleitungsanlagen-Zuständigkeitsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über Zuständigkeiten bei Rohrleitungsanlagen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung |
Kerninhalte | Zuständige Behörden für den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, soweit es sich der Art nach um Rohrleitungsanlagen handelt, sind die Regierungspräsidien, soweit es sich der Art nach um Rohrleitungsanlagen handelt, die in den Nummern 19.3 bis 19.7 der Anlage 1 zu diesem Gesetz genannt sind. |