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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | TRBA 213 |
Kerninhalte | Diese TRBA gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei der Abfallsammlung und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten. Abfallsammlung im Sinne dieser TRBA ist die fahrzeuggebundene Sammlung von Siedlungsabfällen einschließlich der Beförderung bis zur Entleerung des Sammelfahrzeugs. |