Rechtliche Grundlagen
Bestellung
Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden.
Als Elektrofachkraft (EFK) gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Dabei darf eine Elektrofachkraft nur in denjenigen Teilgebieten/Arbeitsgebieten der Elektrotechnik Fachverantwortung tragen und elektrotechnische Arbeiten ausführen, für die sie die
besitzt, um die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche Gefahren erkennen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festlegen zu können.
Verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK)
Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles ist nach VDE 1000-10 eine verantwortliche Elektrofachkraft erforderlich, welche als Elektrofachkraft grundsätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin, zum Industriemeister/zur Industriemeisterin, zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin, zum Diplomingenieur/zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master absolviert hat.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt zusätzlich zur Fachverantwortung die Aufsichtsverantwortung.
Dies wird notwendig, wenn neben den Arbeiten vor Ort im Zusammenhang mit den elektrotechnischen Arbeiten zusätzlich Aufgaben erforderlich sind, wie Planen, Organisieren der Arbeiten, Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte oder Bekanntgeben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft unterliegt hinsichtlich der Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsmaßnahmen keinen fachlichen Weisungen. Für die elektrische Sicherheit sind nur die verantwortlichen Elektrofachkräfte und nicht die ausschließlich disziplinarischen Vorgesetzten verantwortlich. Sie müssen vom Unternehmer im Rahmen der Pflichtenübertragung schriftlich bestellt werden.
Aufgaben
Elektrofachkräfte müssen die übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche Gefahren erkennen und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen treffen können. Nach der Definition der VDE 1000-10 zählen zu den elektrotechnischen Arbeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, z.B. folgende Tätigkeiten:
fachlicher Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
disziplinarischer Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
Anlagen- und Arbeitsverantwortlicher
Auswahl geeigneter Arbeits- und Aufsichtskräfte
Beaufsichtigung von Arbeits- und Aufsichtskräften
Planung und Projektierung elektrischer Anlagen
Gefährdungsbeurteilungen erstellen
Ausbildung und Schulung der ”elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP)“
Überwachung der Wartungsintervalle und -aufgaben
Veranlassung von Prüfaufgaben (Erst- und wiederkehrende Prüfungen)
Bereitstellung elektrotechnischer Regeln (VDE-Bestimmungen)
Kenntnisnahme von Änderungen in den Regelwerken
Organisierung von Unterweisungen
Abwicklung von Aus- und Weiterbildung
Fortbildung
Eine eigene gesetzliche Regelung gibt es nicht, es empfiehlt sich aber regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen