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Rechtliche Grundlagen

Bestellung

Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden. 

Als Elektrofachkraft (EFK) gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Dabei darf eine Elektrofachkraft nur in denjenigen Teilgebieten/Arbeitsgebieten der Elektrotechnik Fachverantwortung tragen und elektrotechnische Arbeiten ausführen, für die sie die

  • fachliche Ausbildung,

  • Kenntnisse und Erfahrungen und

  • Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen

besitzt, um die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche Gefahren erkennen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festlegen zu können.

Verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK)

Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles ist nach VDE 1000-10 eine verantwortliche Elektrofachkraft erforderlich, welche als Elektrofachkraft grundsätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin, zum Industriemeister/zur Industriemeisterin, zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin, zum Diplomingenieur/zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master absolviert hat.

Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt zusätzlich zur Fachverantwortung die Aufsichtsverantwortung.

Dies wird notwendig, wenn neben den Arbeiten vor Ort im Zusammenhang mit den elektrotechnischen Arbeiten zusätzlich Aufgaben erforderlich sind, wie Planen, Organisieren der Arbeiten, Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte oder Bekanntgeben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen.

Eine verantwortliche Elektrofachkraft unterliegt hinsichtlich der Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsmaßnahmen keinen fachlichen Weisungen. Für die elektrische Sicherheit sind nur die verantwortlichen Elektrofachkräfte und nicht die ausschließlich disziplinarischen Vorgesetzten verantwortlich. Sie müssen vom Unternehmer im Rahmen der Pflichtenübertragung schriftlich bestellt werden. 

Aufgaben

Elektrofachkräfte müssen die übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche Gefahren erkennen und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen treffen können. Nach der Definition der VDE 1000-10 zählen zu den elektrotechnischen Arbeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, z.B. folgende Tätigkeiten:

  • fachlicher Vorgesetzter der Elektrofachkräfte

  • disziplinarischer Vorgesetzter der Elektrofachkräfte

  • Anlagen- und Arbeitsverantwortlicher

  • Auswahl geeigneter Arbeits- und Aufsichtskräfte

  • Beaufsichtigung von Arbeits- und Aufsichtskräften

  • Planung und Projektierung elektrischer Anlagen

  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen

  • Ausbildung und Schulung der ”elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP)“

  • Überwachung der Wartungsintervalle und -aufgaben

  • Veranlassung von Prüfaufgaben (Erst- und wiederkehrende Prüfungen)

  • Bereitstellung elektrotechnischer Regeln (VDE-Bestimmungen)

  • Kenntnisnahme von Änderungen in den Regelwerken

  • Organisierung von Unterweisungen

  • Abwicklung von Aus- und Weiterbildung

Fortbildung

Eine eigene gesetzliche Regelung gibt es nicht, es empfiehlt sich aber regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen

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