Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000 |
Link zum Rechtstext | TzBfG |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern. |