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Link zum Rechtstext

Röntgenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, in denen Röntgenstrahlung mit einer Grenzenergie von mindestens fünf Kiloelektronvolt durch beschleunigte Elektronen erzeugt werden kann und bei denen die Beschleunigung der Elektronen auf eine Energie von einem Megaelektronvolt begrenzt ist.

 

 

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