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Link zum Rechtstext

Umweltinformationsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umweltinformationsgesetz vom 22. Dezember 2004

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. 
 
Es gilt für informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

TagsUmwIG; UmwInfoG; UmweltInfoG; UmwInformationsG

 

 

 

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