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Link zum Rechtstext

Tierische Nebenprodukte-Zuständigkeitsverordnung M-V

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1432/2007 und nach der TierNebV - M-V

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt als zuständige Behörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1432/2007, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, das auch zuständige Behörde nach der Verordnung (EG) Nr. 92/2005 ist, und im Übrigen die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.

Als zuständige Behörden nach der TierNebV benennt sie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, soweit es um die Erfassung der zugelassenen Betriebe geht, im Übrigen die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.

 

 

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