Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000 |
Kerninhalte |
Ziel dieses Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbsch/tzbfg_ges.htm |
URL-Adresse |
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf |
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