Link zum Rechtstext |
Umweltschadenskostenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Umweltschadensgesetzes |
Kerninhalte |
Für Amtshandlungen beim Vollzug des Umweltschadensgesetzes werden Gebühren erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist. |
URL-Adresse |
http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-USchadKostVMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr |
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