Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg (HmbUVPG) |
Kerninhalte |
Für die in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben ist nach Maßgabe dieses Gesetzes eine Umweltverträglichkeitsprüfung in entsprechender Anwendung der Teile 1 und 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. |
URL-Adresse |
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-UVPGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/hh/uvpg.htm |
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