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Gesetzl. Kurzzeichen

AMR 11.1

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B vom 10. Mai 2016

Kerninhalte

Diese arbeitsmedizinische Regel legt im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Ausnahmen von der Veranlassung von Pflichtvorsorge bzw. dem Angebot von Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B fest. Sie enthält keine Regelungen für die nachgehenden Vorsorge.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/amr/amr_11_1_ges.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

URL-Adresse

https://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfAMed/AMR/pdf/AMR-11-1.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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