Gesetzl. Kurzzeichen |
BbgDSG |
Link zum Rechtstext |
Brandenburgisches Datenschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2008 |
Kerninhalte |
Aufgabe dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in seinem Grundrecht beeinträchtigt wird, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht).Es gilt unter anderem für die Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für die sonstigen der Aufsicht des Landes oder der Gemeinden oder Gemeindeverbände unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen (öffentliche Stellen), soweit diese personenbezogene Daten verarbeiten. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/bbg/dsg_ges.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Brandenburgisches Vorschriftensystem |
URL-Adresse |
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgdsg_2015 |
General
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