Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Feuerungsverordnung vom 27. Januar 2014 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind. Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase. |
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