Link zum Rechtstext |
Anlagenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe vom 1. Februar 1996 |
Kerninhalte |
Diese Verordnung definiert die Anforderungen an Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Sie unterscheidet dabei zwischen LAU-Anlagen, die dem Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe dienen, und HBV-Anlagen, die dem Herstellen, Behandeln und Verwenden dienen. Die Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Gefährdungsstufe einer Anlage, die über die Mengen an gehandhabten Stoffen pro WGK (Wassergefährdungsklasse) ermittelt werden kann. |
URL-Adresse |
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1fk3/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-WasgefStAnlVRPrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=44&showdoccase=1&doc.part=R¶mfromHL=true#focuspoint |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/laender/rp/vaws_ges.htm |
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