Link zum Rechtstext |
Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 30. März 2004 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung). |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/nds/lsueg_gs.htm |
URL-Adresse |
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1zkl/page/bsvorisprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-S%C3%9CGNDrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=49&showdoccase=1&doc.part=R¶mfromHL=true#focuspoint |
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