Link zum Rechtstext | K(2003) 3297 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Den Mitgliedstaaten wird die Anerkennung der in den Anhängen I und II gelisteten Berufskrankheiten empfohlen. Sie sollen Regelungen unter anderem zum Entschädigungsanspruch und zu Präventivmaßnahmen treffen. |