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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Altölverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die stoffliche und die energetische Verwertung sowie die Beseitigung von Altöl. Sie gilt für - Erzeuger, Besitzer, Einsammler und Beförderer von Altöl,
- Betreiber von Altölentsorgungsanlagen,
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, soweit sie Altöl entsorgen, und
- Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, denen Pflichten zur Entsorgung von Altöl übertragen worden sind.
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Tags | AltölVO; AÖV; AÖVO; AltÖV; AltÖVO |