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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 6. Januar 2016 |
Kerninhalte | Diese Verordnung ist auf die folgenden neuen Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, anzuwenden: - Geräte und Schutzsysteme, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, einschließlich Komponenten für ihren Einbau.
- Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die zur Verwendung außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, jedoch im Hinblick auf Explosionsrisiken für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder zum sicheren Betrieb beitragen.
Sie ist unter anderem nicht anzuwenden auf: - Medizinische Geräte, die zur Verwendung in medizinischen Bereichen bestimmt sind.
- Geräte und Schutzsysteme, bei denen die Explosionsgefahr ausschließlich durch die Anwesenheit von Sprengstoffen oder chemisch instabilen Substanzen hervorgerufen wird.
- Geräte, die zur Verwendung in häuslicher und nichtkommerzieller Umgebung bestimmt sind, in der eine explosionsfähige Atmosphäre nur selten und lediglich infolge eines unbeabsichtigten Brennstoffaustritts gebildet werden kann.
- Persönliche Schutzausrüstungen im Sinne der 8. ProdSV
- Seeschiffe und bewegliche Off-Shore-Anlagen sowie die Ausrüstungen an Bord dieser Schiffe und auf diesen Anlagen
- Beförderungsmittel, d.h. Fahrzeuge und dazugehörige Anhänger, die ausschließlich für die Beförderung von Personen in der Luft, auf der Straße, auf der Schiene oder auf dem Wasser bestimmt sind, und Beförderungsmittel, soweit sie für den Transport von Gütern in der Luft, auf öffentlichen Straßen und Schienen oder auf dem Wasser konzipiert sind; Fahrzeuge, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, sind nicht vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen.
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Tags | 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; 11. Verordnung zum ProdSG; Elfte Verordnung zum ProdSG; 11. Produktsicherheitsverordnung; Elfte Produktsicherheitsverordnung; Elfte ProduktsicherheitsV; Elfte ProduktsicherheitsVO; Explosionsschutzverordnung; ExplosionsschutzV; ExplosionsschutzVO |