Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge vom 21. Dezember 2000 |
Link zum Rechtstext | Teilzeit- und Befristungsgesetz |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern. Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. |