Link zum Rechtstext | Nomenklatur Zolltarif |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung führt eine Warennomenklatur ein (Anhang I), die den Erfordernissen sowohl des Gemeinsamen Zolltarifs als auch der Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft genügt. |