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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) Nr. 10/2011 |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Mit dieser Verordnung werden besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff festgelegt, - die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, oder
- die bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind, oder
- bei denen vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Diese Verordnung gilt für Materialien und Gegenstände, die in der EU in Verkehr gebracht werden und unter folgende Kategorien fallen:
- Materialien und Gegenstände sowie Teile davon, die ausschließlich aus Kunststoff bestehen
- mehrschichtige Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die durch Klebstoffe oder auf andere Weise zusammengehalten werden
- Materialien und Gegenstände gemäß Buchstabe a oder b, die bedruckt und/oder mit einer Beschichtung überzogen sind
- Kunststoffschichten oder -beschichtungen, die als Dichtungen in Kappen und Verschlüssen dienen und zusammen mit diesen Kappen und Verschlüssen zwei oder mehr Schichten verschiedener Arten von Materialien bilden
- Kunststoffschichten in Mehrschicht-Verbundmaterialien und -gegenständen
Sie gilt nicht für folgende Materialien und Gegenstände, die in der EU in Verkehr gebracht werden und in anderen Einzelmaßnahmen geregelt werden sollen:
- Ionenaustauscherharze
- Gummi
- Silikone
Diese Verordnung gilt unbeschadet der EU-Vorschriften oder nationalen Vorschriften über Druckfarben, Klebstoffe oder Beschichtungen.
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