Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Naturzugkühltürme |
Kerninhalte | Die Verordnung soll für die Errichtung, die Beschaffenheit, den Betrieb und die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen einschließlich Naturzugkühltürmen (mit einer thermischen Leistung von > 200 MW) und Nassabscheidern (nachfolgend Verdunstungskühlanlagen) gelten. Stationäre Anlagen (unabhängig von der Genehmigungsbedürftigkeit), bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommt und bei denen Aerosole durch die Abluft mitgerissen werden und in die Umgebung gelangen können, sollen ebenfalls in den Geltungsbereich aufgenommen werden. |