Link zum Rechtstext | Berliner Wassergesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen der ökologischen Gewässerfunktionen bei der Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen und Uferzonen und bestimmt, dass bei allen Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden ist und entnommenes Wasser möglichst sparsam verwendet werden muss. |
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