Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 5 Next »

/wiki/spaces/KUN/overview   4 Bund 4.2 Verordnungen

 

Ab 1. Juli 2017 sollen Meldungen und Versicherung elektronisch übermittelt werden. Dazu ist das von der Zollverwaltung zur Verfügung gestellte Internetportal zu nutzen.

Link zum Rechtstext

Mindestlohnmeldeverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 26. November 2014

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt, dass Arbeitgeber mit Sitz im Ausland für die Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz den von der Zollverwaltung hierfür vorgesehenen Vordruck verwenden sollen.

Entsprechendes gilt für Entleiher hinsichtlich der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

  • No labels