/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.2 Verordnungen
Ab 1. Juli 2017 sollen Meldung und Versicherung elektronisch unter Nutzung des von der Zollverwaltung zur Verfügung gestellten Internetportals übermittelt werden.
Link zum Rechtstext | Mindestlohnmeldeverordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt, dass Arbeitgeber mit Sitz im Ausland für die Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz den von der Zollverwaltung hierfür vorgesehenen Vordruck verwenden sollen. |