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Link zum Rechtstext

Niedersächsisches Raumordnungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Niedersächsisches Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung

Kerninhalte

Das Land und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne sowie durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen und es ist Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen.

 

 

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