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Link zum Rechtstext

Denkmalschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale in der Fassung vom 6. Dezember 1983

Kerninhalte

Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken.

Diese Aufgabe wird vom Land und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit von den Gemeinden erfüllt.

 

 

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