Link zum Rechtstext |
Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg vom 30. Juli 2001 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz regelt zum Zwecke des personellen Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). |
Rechtsnorm-Links |
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URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/bbg/lsueg_ges.htm |
Rechtsnorm-Links |
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URL-Adresse |
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.13833.de |
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