Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 6 Next »

Error rendering macro 'excerpt-include' : No link could be created for '1 Aktuelles'.

Bezeichnung

Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 15. Dezember 2016

Rechtsebene

Karlsruhe

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Satzung der Stadt Karlsruhe legt folgende Rangfolge der Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung fest:1. Vermeidung2. Vorbereitung zur Wiederverwertung3. Recycling (definiert als stoffliche Verwertung, keine Ersatzbrennstoff-Herstellung)4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung5. Beseitigung Sie bestimmt zudem, dass die Stadt die Abfallerzeuger und Abfallbesitzer mit dem Ziel informiert und berät, eine möglichst weitgehende Abfallvermeidung und -verwertung zu erreichen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Karlsruhe

URL-Adresse

http://www1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-7-11.php

  • No labels