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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Göppingen

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 21. November 2014

Rechtsebene

Göppingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Göppingen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungszwang sowie Formen des Einsammelns und Beförderns. Sie berechtigt den Landkreis, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Landkreis Göppingen

URL-Adresse

https://www.landkreis-goeppingen.de/site/LRA-GP-Internet/get/2966232/3_06_Abfallwirtschaftssatzung.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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