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BKrFQG |
Link zum Rechtstext |
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Bezeic hnung |
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr vom 14. August 2006 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse. Es findet Anwendung auf Personen, die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Ausgenommen sind unter anderem Beförderungen mit > Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet, -> Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden, -> Kraftfahrzeugen, die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden, -> Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule, -> Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken. |
Bezeichnung |
buzer.de |
URL-Adresse |
http://www.buzer.de/gesetz/7329/index.htm |
Bezeichnung |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/strasse/bkrfqg_ges.htm |
Bezeichnung |
REVIEW 17.01.2017 |
URL-Adresse |
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s2861.pdf |
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