Kurzbezeichnung | Entwässerungsabgabensatzung München |
Bezeichnung | Satzung über Abgaben beim Anschluss an städtische Kanäle und für die Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung vom 28. November 2005 |
Rechtsebene | Allach |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Landeshauptstadt München für das gesamte Stadtgebiet (einschließlich u.a. des Stadtteils Allach) berechtigt ist, von den Verpflichteten-> laufende Entwässerungsgebühren für die Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung,> Gebühren für vorübergehende Abwassereinleitung,> Gebühren für die Überwachung gewerblicher Abwassereinleitung,> Gebühren für die Entnahme und Untersuchung von Abwasser und> Gebühren für das Herstellen von Anschlüssenzu erheben. Sie enthält zudem Regelungen zur Gebührenschuld, insbesondere zur Gebührenhöhe. |
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Bezeichnung | Stadt München |
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Bezeichnung | Satzungsänderung 2015 |
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