Gesetzl. Kurzzeichen |
KraftStG |
Link zum Rechtstext |
Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 |
Kerninhalte |
Mit diesem Gesetz werden > das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, -> das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden (mit Ausnahmen),> die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen,> die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und> die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden,besteuert. Es wird ergänzt durch die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/steuer/kraftstg_ges.htm |
URL-Adresse |
http://www.buzer.de/gesetz/315/index.htm |
URL-Adresse |
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s0901.pdf |
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