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Anlagenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe vom 18. Januar 2006 |
Kerninhalte |
Definition von Anforderungen an Anlagen in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Die VAwS unterscheidet dabei zwischen LAU- und HBV-Anlagen. LAU-Anlagen dienen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, während HBV-Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden dienen. |
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