Link zum Rechtstext | Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 |
Kerninhalte | Mit diesem Gesetz werden > das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, -> das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden (mit Ausnahmen),> die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen,> die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und> die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden,besteuert. Es wird ergänzt durch die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung. |