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    4.2 Verordnungen


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003

Link zum RechtstextAWaffV

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt in Ergänzung des Waffengesetzes unter anderem

  • den Nachweis der Sachkunde,
  • den Nachweis der persönlichen Eignung,
  • die Benutzung von Schießstätten und
  • die Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Sie enthält zudem Vorschriften für das Waffengewerbe und die Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen.

In der Anlage sind Waffen- und Munitionsarten aufgeführt.

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