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4.1 Gesetze
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen vom 11. Oktober 2002 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Prüfung und Zulassung von - Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition oder hülsenlose Treibladungen verwendet werden, einschließlich deren höchst beanspruchten Teilen,
- Munition und
- sonstigen Waffen zum Schutz der Benutzer und Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Es ist nicht anzuwenden auf - Feuerwaffen, die zum Verschießen von Munition bestimmt sind, bei der die Ladung nicht schwerer als 15 Milligramm ist,
- veränderte Schusswaffen nach dem Waffengesetz,
- die Lagerung in verschlossenen Zolllagern oder in Freizonen.
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