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Gesetzl. Kurzzeichen

M-FlBauR Srl

Link zum Rechtstext

Fliegende Bauten

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten in der Fassung von Mai 2007

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach § 76 Abs. 1 MBO. Sie gilt weder für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte verwendet werden, noch für Zelte mit einer überbauten Fläche bis zu 75 qm.Ihre Regelungen für Räume in Zelten gelten auch für Räume vergleichbarer Nutzung und Größenordnung in anderen Fliegenden Bauten.

URL-Adresse

http://saarland.de/dokumente/thema_bauen_und_wohnen/MRFliegBauten.pdf

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