Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 2 Next »

  


 

Link zum Rechtstext

Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Nordrhein-westfälisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes vom 8. Juli 2016

Kerninhalte

Dieses Gesetz verpflichtet die Länder, für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer im Sinne von § 3 Nrn. 1 bis 3 WHG eine Abgabe zu erheben.Die Abwasserabgabe, deren Höhe sich nach der Schädlichkeit des Abwassers bzw. nach der Zahl der Schadeinheiten richtet, ist vom Einleiter zu entrichten.

  • No labels