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Gesetzl. Kurzzeichen

BSI-KritisV

Link zum Rechtstext

BSI-Kritisverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz vom 22. April 2016

Kerninhalte

Diese Verordnung legt die Kriterien zur Bestimmung der sog. Kritischen Infrastrukturen (kurz KRITIS) in den Sektoren-> Energie,> Wasser,> Ernährung,-> Informationstechnik und Telekommunikationnach dem BSI-Gesetz fest.KRITIS sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/anlasi/bsikritisv_ges.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

buzer.de

URL-Adresse

http://www.buzer.de/gesetz/12020/index.htm

 

 

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