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Link zum Rechtstext | Sonderbauverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten vom 17. November 2009 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt den Bau und den Betrieb von folgenden Sonderbauten:> Versammlungsstätten (Teil 1)> Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten (Teil 2)-> Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m² haben (Teil 3)> Hochhäuser (Teil 4)> Stellplätze und Garagen (Teil 5)-> Betriebsräume für elektrische Anlagen (Teil 6) |