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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung vom 9. Juli 2003 |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes, das in vielen wichtigen Lebensbereichen das BGG ergänzt, ist es, das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei gilt der Grundsatz der ganzheitlichen Betreuung und Förderung. Den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung wird Rechnung getragen. Das gilt auch, soweit deren Behinderung, wie im Fall von Menschen mit seelischer Behinderung, nicht offenkundig ist. Gesetzesschwerpunkte sind insbesondere -> die Verbesserung der Barrierefreiheit und Mobilität behinderter Menschen, -> die Erleichterung der Kommunikation unter anderem durch Anerkennung der deutschen Gebärdensprache, -> die gesetzliche Verankerung der Bayerischen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung sowie die Einrichtung von Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene. Außerdem steht anerkannten Verbänden unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbandsklagerecht zu, so bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot oder gegen Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit. |