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/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln 5.12 TRBS
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | TRBS 1151 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung von Gefährdungen und der Belastung sowie für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln -> an der Schnittstelle zwischen Mensch und Arbeitsmittel bei der Erfüllung der Arbeitsaufgabe unter Berücksichtigung der ergonomischen Zusammenhänge insbesondere zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Fertigungsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe; -> die von der Arbeitsumgebung oder Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden, ausgehen; -> durch physische und psychische Belastungen, die zu negativen Beanspruchungsfolgen für die Beschäftigten führen. |