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Link zum Rechtstext

Abfallausschlussverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass die in ihrer Anlage aufgeführten Abfälle von der Entsorgungspflicht durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin ausgeschlossen werden.

 

 

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