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Link zum Rechtstext | Abfallausschlussverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass die in ihrer Anlage aufgeführten Abfälle von der Entsorgungspflicht durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin ausgeschlossen werden. |