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HTechAnlV RP |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen vom 13. Juli 1990 |
Kerninhalte |
Diese Verordnung gilt für die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen in-> Versammlungsstätten mit Bühnen oder überdachten Szenenflächen und Versammlungsstätten für Filmvorführungen, wenn die zugehörigen Versammlungsräume jeweils einzeln oder zusammen mehr als 100 Besucherinnen und Besucher fassen,> Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln oder zusammen mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen; bei Museen und ähnlichen Gebäuden gilt diese Verordnung nur für die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen in Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, und ihre Rettungswege,> Verkaufsstätten,-> Ausstellungsstätten für Messen und ähnliche Veranstaltungen, deren Ausstellungsräume einzeln oder zusammen eine Nutzfläche von mehr als 2.000 m² haben,> Mittel und Großgaragen,> Gaststätten mit mehr als 400 Gastplätzen oder mit mehr als 60 Gastbetten,> Hochhäusern,> Krankenhäusern,> Schulen,> Einrichtungen im Sinne des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe,> sonstigen baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung, soweit die Prüfung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall angeordnet worden ist. |
URL-Adresse |
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/l8z/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=C235BCB6065BAE466367BC407AF21984.jp75?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HTechAnlVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint |
URL-Adresse |
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/rp/tpr_ges.htm |
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