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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln 5.12 TRBS

 

Ab 1. Juni 2015 gültige Neufassung (bis dahin gilt die Fassung vom 31. August 2007)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem (Ausgabe März 2015)

Link zum RechtstextTRBS 1151

Kerninhalte

Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung von Gefährdungen und der Belastung sowie für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

  • an der Schnittstelle zwischen Mensch und Arbeitsmittel bei der Erfüllung der Arbeitsaufgabe unter Berücksichtigung der ergonomischen Zusammenhänge insbesondere zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Fertigungsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe;
  • die von der Arbeitsumgebung oder Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden, ausgehen;
  • durch physische und psychische Belastungen, die zu negativen Beanspruchungsfolgen für die Beschäftigten führen.

 

 

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